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Fach ohne Zuodnung zu einem Aufgabenfeld
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Gemäß APO-WbK sind die Fächer Sport und Religionslehre
keinem Aufgabenfeld zugeordneten, am Niederrhein-Kolleg unterrichtet
wird von diesen nur das Fach:
Anmerkung: In der Abiturprüfung kann Religionslehre zwar
das Aufgabenfeld II vertreten. Die Pflichtbindung im
gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (§ 36 Abs. 3)
bleibt hiervon aber unberührt. (s. APO-WbK)
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Links zu
Religion/Ethik


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Unterrichts-
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