|
Kosten
|
|
Der Unterricht am Kolleg ist kostenlos.
|
|
Bücher werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit
zur Verfügung gestellt.
|
|
Förderung
|
|
Eine elternunabhängige und
darlehensfreie Förderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
ist in der Regel möglich, wenn die Ausbildung vor
dem 30. Lebensjahr begonnen wurde!!!
|
|
BAföG-Sätze für Studierende (ZBW)
|
|
Der Förderungshöchstsatz beträgt für
voll selbst versicherte Studierende mit eigener
nachweislich teurer Wohnung
maximal: 618,- EUR.
|
|
Die BAföG- und sonstige Leistungen sind im einzelnen
(ab 01. Oktober 2008):
|
Leistung
|
Beträge
|
Kommentar
|
|
BAföG-Grundbetrag gem. §13 Abs.1 Nr.1
|
341,-- EUR
|
plus:
|
|
- Wohnbedarf gem. §13 Abs.2 Nr.1
|
48,-- EUR
|
für bei den Eltern wohnende Studierende
|
|
- Wohnbedarf gem. §13 Abs.2 Nr.2
|
146,-- EUR
|
für auswärts wohnende Studierende
|
Höchstbetrag für nachweisabhängigen Zuschlag
für die den Betrag nach §13 Abs.2 Nr.2 übersteigende
Unterbringungskosten
|
bis zu
72,-- EUR
|
|
|
Krankenversicherung gem. §13a Abs.1 Satz 1
|
50,-- EUR
|
bei eigener Versicherung
|
|
Pflegeversicherung gem. §13a Abs.2
|
9,-- EUR
|
bei eigener Versicherung
|
|
|
Anmerkung 1:
Das Kindergeld wird nicht mehr angerechnet!
|
|
Anmerkung 2:
Bis zu 400,-- EUR (Brutto) anrechnungsfreier
Nebenverdienst pro Monat sind erlaubt!
|
|
Sachkundige Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung
der Stadt Oberhausen (siehe Kontakt - Adressen)!
|
|
Hinweis
|
|
BewerberInnen, die vom Sektretariat eine Zusage der Aufnahme erhalten
haben, können ihren BAföG-Antrag zusammen mit einer Kopie
dieser Zusage bereits vor Studienbeginn einreichen.
Die Formuler können auf der BAföG-Homepage
runter geladen werden.
|